Reed Smith Newsletters

Inhaltsverzeichnis

  1. Neue Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
  2. Abschaffung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung
  3. EuGH: Geschlechtsidentität nicht erforderlich für Erwerb eines Zugtickets
  4. EuGH: Umfassende datenschutzrechtliche Informationspflichten bei automatisierten Einzelentscheidungen
  5. EuGH: Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in Betriebsvereinbarungen
  6. OLG Hamm: Kein Schadensersatz ohne Nachweis eines Kontrollverlust
  7. VG Wiesbaden: Fehlende Datenschutzfolgenabschätzung beeinträchtigt materielle Zulässigkeit der Datenverarbeitung nicht
  8. OLG Karlsruhe: Strenge Anforderungen an die Speicherung personenbezogener Daten zur Rechtsverteidigung
  9. VG Bremen: Nachweis der Datenlöschung nach DSGVO
  10. OLG Dresden: Bewertungsplattform muss Identität von Bewertenden nicht immer offenlegen
  11. Einführung eines überarbeiteten Verhaltenskodex in das Gesetz über digitale Dienste
  12. OLG Köln: Strenge Vorgaben beim Kündigungsbutton

1. Neue Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen

von Johannes Berchtold, LL.M.

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und setzt den European Accessibility Act in Deutschland um. Das BFSG verpflichtet Wirtschaftsakteure sicherzustellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen – darunter Webshops, Geldautomaten und Bankdienstleistungen – barrierefrei zugänglich sind.

Fazit: Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie betroffen sind, und Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen einleiten.

2. Abschaffung der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung

von Dr. Alexander Hardinghaus, LL.M.

Als Folge der Annahme der Verordnung EU 2024/3228 wird die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 aufgehoben und die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“) zum 20. Juli 2025 eingestellt.

Bereits seit dem 20. März 2025 können Verbraucher keine Beschwerden mehr über die OS-Plattform einreichen. Allerdings entfallen die Informationspflichten für Online-Händler und Online-Marktplätze betreffend die OS-Plattform erst mit Ablauf des 19. Juli 2025.

Fazit: Hinweise auf die OS-Plattform auf Webseiten, in Emails und/oder in allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen ab dem 20. Juli 2025 komplett entfernt werden.